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Tauch-mit-Georg      
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Kursleiter und dem Auftraggeber (nachfolgend "Teilnehmer" genannt).  


§ 2 Kurs- und Zahlungsbedingungen

Mit der Einreichung des unterschriebenen Ausbildungsvertrages verpflichtet sich der Unterzeichner zur verbindlichen Teilnahme am jeweiligen, eingeschriebenen Kurs. Er erklärt damit sein Einverständnis zu den Kursbedingungen und den nachfolgend aufgeführten Zahlungsbedingungen.


§ 3 Kursbedingungen


1. Teilnahme

Die Teilnahme an Ausbildungstauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kursleiter und dessen Ausbilder übernimmt keine Haftung bei Unfällen, bei denen der Kursleiter nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). Die Kursteilnehmer Haften für Beschädigungen an der Leihausrüstung. Die Kursteilnehmer werden angehalten, eine persönliche Versicherung zur Abdeckung jedweder Schäden abzuschließen


2. Haftung

Der Kursleiter übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten, oder anderem persönlichen Eigentum. Dies gilt auch bei gemeinsamen Ausflügen oder Führungen. Etwas anderes gilt nur in den Fällen, in denen ein Verschulden des Kursleiters vorliegt. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz). Die Kursteilnehmer werden angehalten, eine persönliche Versicherung zur Abdeckung von Materialverlusten abzuschließen.


3. Leistungen

Leistungen während des Kurses wie z.B. Fahrten, Seeeintritt,  Leihausrüstung,  Hotelreservierungen oder Ähnliches sind keine Bestandteile des Vertrages, insoweit hierüber kein gesonderter Vertrag geschlossen wurde. Sie obliegen weder den Pflichten des Kursleiters noch wird dafür eine Haftung übernommen.


4. Teilnahme an Ausbildungstauchgängen

Der Teilnehmer an Ausbildungstauchgängen erklärt, dass aus Sicht des Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports bestehen, und legt bis spätestens bis zum Kursbeginn das Formular PADI zum Gesundheitszustand ausgefüllt vor.  


5. Mindestalter

Das Mindestalter für Freiwassertauchgänge ist 10 Jahre. Bei Minderjährigen ist in jedem Fall die schriftliche Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten vorzulegen.


6. Rechte des Kursleiters

Der Kursleiter hat die Berechtigung, Personen die den Kurs stören oder andere Kursteilnehmer behindern, bzw. Personen, welche den Anforderungen nicht genügen, oder den Anweisungen der Ausbilder keine Folge leiste, aus dem Kurs auszuschließen. Es besteht hierbei kein Anrecht auf Rückzahlung des Kurspreises.


7. Abbruch von Tauchgängen und Kursen

Wird ein Tauchgang oder Kurs aus Gründen, die nicht von dem Kursleiter zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung.


8. Terminänderungen

Der Kursleiter ist berechtigt, Entscheidungen hinsichtlich Anfangs- und Endzeiten des Kurses zu ändern.


9. Entscheidung über Aufnahme

Erst nach Erhalt der Anzahlung in Höhe von 25% des Kurspreises und der Material-und Brevetierungskosten, verpflichtet sich der Kursleiter zur Aufnahme des Kursteilnehmers.


10. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

Für das pünktliche Erscheinen während des Kurses ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Zusatzlektionen zum Kurs sind separat kostenpflichtig. Das Nichterscheinen zu vereinbarten Kursterminen, ohne ärztliches Attest, hat grundsätzlich eine Nachberechnung zur Folge. Es ist grundsätzlich untersagt alleine zu tauchen. Die Teilnehmer an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Boot oder Ausgangspunkt wieder von ihrem Tauchpartner zu trennen. Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionstüchtig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der Tauchschulgeräte werden vom Kursleiter regelmäßig untersucht und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den Teilnehmer nicht von der Pflicht, vor jedem Tauchgang die Funktionsfähigkeit selber zu überprüfen.

Während des Tauchens ist das Jagen oder gar Harpunieren grundsätzlich verboten. Wer dem zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Außerdem ist die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche, sowie Rücksichtnahme auf Natur und Mitmenschen oberstes Gebot.


11. Mitwirkungspflichten

Alle Kurse werden nach dem vom Kursleiter zusammengestellten Ausbildungssystem durchgeführt. Für die Präsentation der Kursinhalte ist der Kursleiter zuständig. Die Ausbildungsstufen des von uns vertretenen Verbandes, bedingen nur hinsichtlich der Prüfungsinhalte Anbindung an den Inhalt unseres Ausbildungssystems.

Für die Dauer des Kurses „Grundtauchschein“ stellt der Kursleiter das erforderliche Equipment für die Dauer des Kurses zur Verfügung. Die Anzahl der Tauchgänge im Freiwasser richten sich nach den jeweiligen Verbandsrichtlinien. Die Anzahl der Tauchgänge bestimmt der jeweilige Kursleiter, insoweit dies zulässig ist.. Sollte es erforderlich sein, daß die Anzahl der Tauchgänge erhöht werden muß, kommt es zu einer Neuberechnung unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Preisliste.


12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort, soweit nichts anderes vereinbart wird, ist Dortmund


§ 4. Zahlungsbedingungen


1.Anmeldung

Mit der Anmeldung des Teilnehmers wird die Anzahlung in Höhe von 25% des Kurspreises sowie die Material- und Brevetierungskosten sofort fällig. Die Anzahlung ist Teil des ausgeschriebenen Kurspreises und mindert diesen entsprechend. Bereits bezahlte Beträge werden bei Stornierung nicht zurückgezahlt.


2. Restzahlung

Die restliche Kursgebühr ist bis spätestens zum Kursende bzw. 1 Monat nach Anmeldung zu zahlen. Sollte die Gebühr nicht entrichtet werden, so kann der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden. Für verspätet entrichtete Gebühren kann ein Aufschlag von 10% erhoben werden.


3. Stornierung

Im Falle des Nichtantrittes des Kurses, ohne schriftliche Stornierung, hat der Unterzeichnende die vollen Kosten des Kurses zu tragen. Die Stornierung muss bis spätestens zur Kursorientierung beim Kursleiter eingegangen sein, und hat in schriftlicher Form zu erfolgen.


§ 5. Rückzahlungsbedingungen


1. Erstattete Beträge

Die bereits erstatteten Beträge werden generell nicht zurückgezahlt.


2. Stornierung

Stornierungen sind ausschließlich aus Gesundheitsgründen möglich, und bedürfen eines Nachweises per ärztlichem Attest. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Die Stornierung aus anderen als gesundheitlichen Gründen, erfolgt ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen unter Berechnung der bis dahin erbrachten Leistungen des Kursleiters. Brevetierungsgebühren und Materialkosten sind in keinem Fall zurück zu zahlen. Ab Beginn des Kurses sind keine Rückzahlungen auf Stornierungen mehr möglich. In Stornierungsfällen, in denen der Kursteilnehmer die Kursgebühr noch nicht gezahlt hat, hat der Kursleiter grundsätzlich den Anspruch auf die ausstehenden Beträge.

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